Schulbrief Nr. 8
Schulbrief Nr. 8 - Freistellung vom Präsenzunterricht für die letzten drei Tage vor den Weihnachtsferien
Liebe Eltern,
den Medien war es bereits zu entnehmen, dass die Präsenzpflicht für die letzten drei Tage vor den Weihnachtsferien vom Kultusministerium aufgehoben wurde.
Das Land eröffnet im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen.
Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:
- Der Beurlaubungswunsch muss von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten für diesen Zeitraum Arbeitsaufträge von ihren jeweiligen Lehrkräften.
- Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler, die von der Schule erteilten, Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
- Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
- Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet, wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist (§ 8 Absatz 4 NVO).
Sofern Sie als Erziehungsberechtigte von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, senden Sie bitte Ihren schriftlichen Antrag per E-Mail bis Dienstag, den 14.12.2021 an die Klassenlehrkraft.
Am letzten Schultag, dem 22.12.2021 vor den Weihnachtsferien endet der Unterricht um 11:30 Uhr. Ob die Fahrzeiten der Schulbusse Richtung Großbettlingen/Raidwangen angepasst werden können, wird noch mitgeteilt.
Mit besten Grüßen
Jürgen Henzler, Christine Kullen und Iris Herbst
Schulleitung GMS Frickenhausen
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Dr. Adenauer Str. 21
72636 Frickenhausen